Überall in der Software-Industrie sind Abonnements im Kommen – diese bieten eine einfache Möglichkeit, Finanzmittel für spätere Kosten und Investitionen unversteuert zurückzulegen.
Wie das geht? Durch „PRAP“: Passive Rechnungsabgrenzungsposten.
Umsätze, die man für zukünftige Wirtschaftsjahre vorab in Rechnung stellen kann, müssen abgegrenzt und nicht versteuert werden. Sie landen ganz unten rechts auf der Passiv-Seite der Bilanz als Abgrenzungsposten und müssen erst in den Wirtschaftsjahren aufgelöst werden, für die sie vorab in Rechnung gestellt wurden.
Wer Produkte oder Dienstleistungen als Subskriptionen verkauft, kann seine Kundinnen durch entsprechende Preisnachlässe überzeugen, gleich ein Abo für mehrere Jahre abzuschließen. Als Anbieterin bekommt man Geld in die Kasse, mit dem man arbeiten kann und als Kundin einen Preisnachlass, eine Bezugsgarantie über die längere Laufzeit und in aller Regel auch einen garantierten Preis, der während des Abos nicht nachträglich erhöht wird.
Wenn die Geschäfte wachsen, wird ein immer höherer Geldbetrag unversteuert in die Zukunft geschoben: Man ist seine eigene Bank. Laufen die Geschäfte gleichmäßig, werden jährlich ebenso große Beträge eingestellt wie aufgelöst – und wenn es mal schlechter läuft, hat man immer noch eine Einnahmequelle aus den Auflösungen der Umsätze aus den vergangenen Jahren. PRAP „verschmieren“ also konjunkturelle Ausschläge über mehrere Jahre auf die Jahresergebnisse. Sie fungieren antizyklisch.
Wer z. B. 5-Jahres-Abos verkauft, muss zu Beginn hohe Beträge in die PRAPs einstellen und verringert dadurch das Jahresergebnis – besser als jede degressive Abschreibung. Wer als Vorstand Ergebnisziele vorgegeben bekommt, muss hier genau rechnen, aber das Geld ist ja nicht weg, sondern kann auf der Bank bleiben oder etwa für Investitionen verwendet werden.
An dieser Stelle schreibe ich im Laufe der nächsten Zeit noch mehr dazu auf – schau wieder rein!