Wer als Gründerin oder Gründer eine Anteilsmehrheit hat und in die Geschäftsführung gehen will, kann sich von seinem Unternehmen sozialversicherungsfrei anstellen lassen. Man gilt dann nicht als Arbeitnehmer und hat einige Vorteile bei der finanzielle Lebensplanung. Es gibt aber auch gravierende Nachteile und ein hohes Risiko, das man nicht ausser acht lassen darf.
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An dieser Stelle schreibe ich im Laufe der nächsten Zeit noch mehr dazu auf – schau wieder rein!