OpenSource: Software-Subskriptionen

Bei ClosedSource-Software werden in der Regel Nutzungsrechte für ein Programm aus einer Lizenz räumlich, zeitlich und in der Menge beschränkt überlassen. Dies funktioniert bei OSS nicht, weil die OpenSource-Lizenzen direkt zwischen den Erstellenden und Nutzenden gilt und eine weitgehende Rechteübertragung beinhaltet. Diese Rechte kann man in OSS-Überlassungsverträgen nicht oder kaum wirksam einschränken. Darum gibt es auch Probleme mit dem EVB-IT-Überlassungsvertrag.

Es gibt aber einen einfachen Ausweg, weil kommerzielle Anwendende gar nicht so sehr auf die Software-Lizenz Wert legen, sondern auf schnelle, sichere und verlässliche Bereitstellung von Updates und Upgrades von Software. Dies lässt sich in Abo-Verträgen einfach lösen und gewährleistet die laufende Sicherheit und Performance einer Software und ihre Anpassung an den Stand der Technik gegen laufende Vergütung.

Es gibt ein paar vertragliche Herausforderungen, die aber in der Praxis gut gelöst werden können mit Vorteilen bei Nutzenden und Anbietenden. Letztere haben gerade als kleine oder mittelständische Firmen den betriebswirtschaftlichen Vorteil der Ergebnis-Steuerung im Jahresabschluss über PRAP, quasi die Abschreibung von Einnahmen über zukünftige Zeiträume.

An dieser Stelle schreibe ich im Laufe der nächsten Zeit noch mehr dazu auf – schau wieder rein!