Compliance: Angestellte – das Start-up als Arbeitgeberin

Schon die Gründerinnen und Gründer des Start-ups sind als shareholder meistens auch Angestellte des eigenen Unternehmens. Dazu kommen im Laufe der Zeit weitere Angestellte, die Ansprüche an das Unternehmen stellen – und viele dieser Ansprüche sind auch rechtlich begründet. Eine Menge an Themen ist zu beachten und auch wenn man die Lohnbuchhaltung besser an die Steuerberaterin abgibt, müssen dennoch viele Aspekte durch selbst durchdacht werden:

Gesetzlich garantierte Leistungen

Freiwillige Leistungen des Unternehmens

An dieser Stelle schreibe ich im Laufe der nächsten Zeit noch mehr dazu auf – schau wieder rein!

Übrigens: Alles, was ich hier aufschreibe, stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Inhalte sind nach bestem Wissen erstellt.