Compliance: AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Dienstleisten und Produkte ist Erstellung von AGB mit vielen Vorteilen verbunden – aber auch mit ein paar Risiken, die man beim Verfassen im Kopf haben muss.

Im geschäftlichen Verkehr sind AGB ein Mittel eines gewissen „Machtkampfes“ zwischen Deinem Vertrieb und dem Einkauf bei der Kundin. Jede Seite hat ihre Verkaufsbedingungen oder Einkaufsbedingungen passgenau für die eigenen Produkte und den Bedarf des Unternehmens erstellt und die Rechtsabteilung hat es einfach, wenn die eigenen AGB durchgesetzt werden können. In den USA sind die Legal-Abteilungen hier auch oftmals besonders motiviert – zu den Diskussionen mit US-Kunden gibt es (demnächst) dazu einen Artikel an anderer Stelle, siehe Terms & Conditions.

Eigene AGB vs. Standard-AGB (z.B. EVB-IT)

Für die Beschaffung von Software und ganzen IT-Systemen wurden für die öffentliche Hand eigene AGB-Werke verfasst, die EVB-IT / BVB. Bei der SerNet GmbH haben wir seit über 20 Jahren diese AGB auch bei Dienstleistungen mit Industrie-Kundinnen eingesetzt. Dies hat den Vorteil, dass die meisten unserer Kundinnen dieser AGB kennen, weil sie auch selber an die Öffentliche Hand verkaufen. Da hat man einen Kompromiss, wenn es vorher Diskussionen über „Eure oder unsere AGB“ gab. Man sollte sich also im eigenen Fachbereich immer nach Standard-Werken oder Vorlagen für AGB umsehen, um schneller zum Vertrag zu kommen.

Shop-Systeme

AGB sind vor allem dann sinnvoll, wenn man Verträge nicht ausführlich mit dem Kunden besprechen muss, sondern ein Standard-Angebot unterbreiten kann, dass vielleicht sogar in einem Shop-System durch einfachen Klick akzeptiert werden kann / soll / muss. Die Akzeptanz von Shop-AGB steigt, wenn man die Leistung ausserhalb des Shops nicht beziehen kann, z.B. weil das Lizenz-Management in den Shop eingebaut ist …

Dringend angeraten ist es auf jeden Fall, dauerhaft verwendete AGB durch Anwältinnen oder Anwälte gegenlesen und prüfen zu lassen!

Übrigens: Alles was ich hier in Sachen Recht aufschreibe, stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Inhalte sind aber nach bestem Wissen erstellt.