Gründung als Anfangswertproblem

Wer gründet, muss Geschäftsanteile aufteilen. Kurze Zeit nach der Gründung haben diese Anteile einen Wert und es wird schwieriger, Anteile neu zu verteilen. Poolverträge ermöglichen es, BA- oder „Venture Capital“-Geld in Anspruch zu nehmen, doch innerhalb der Gründungsgesellschafter gibt es später nur noch aus wichtigen Gründen eine Verschiebung. Es ergibt also Sinn, sich hier einige Gedanken zu machen.

An dieser Stelle schreibe ich im Laufe der nächsten Zeit noch mehr dazu auf – schau wieder rein!