Compliance: Cyber Resilience Act – CRA

Anders als die Richtlinie NIS2 ist der CRA eine Verordnung. Genau wie die DS-GVO gilt sie also nach Erlass direkt in allen EU-Mitgliedsstaaten und muss nicht erst in nationales Recht übertragen werden. Das macht es viel einfacher für Unternehmen, europaweit und weltweit compliant zu sein. Der CRA gilt für „Produkte mit digitalen Elementen“ bezieht sich also anders als die NIS2 nicht auf Netzwerke und Angebote für und über das Internet, sondern auf Produkte, die konkret als Hardware und/oder Software an Kundinnen und Kunden ausgeliefert wird.

An dieser Stelle schreibe ich im Laufe der nächsten Zeit noch mehr dazu auf – schau wieder rein!

Übrigens: Alles, was ich hier aufschreibe, stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Inhalte sind nach bestem Wissen erstellt.