Freie Software beschreibt die Idee, dass der Quellcode eines Programms ohne Einschränkungen für alle frei verfügbar, veränderbar und von allen weiter gegeben werden kann, die das Programm in seiner ausführbaren Version erhalten haben. Mit dem Programm erhalte ich also alle Rechte am Quellcode – nur die im Quellcode enthaltenen bisherigen Autorinnen und Autoren darf ich nicht löschen – das Urheberrecht schützt freie Software.
Die weitestgehende Regel, sowohl das Copyright als auch die Weitergabe zu schützen, wurden 1989 in der General Public License (GPL) erstmals aufgeschrieben. Sie sind seitdem vielfach überarbeitet worden und verzweigen sich in eine Vielzahl von alternativen freien Lizenzen. Die OSI hat eine Übersicht.
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Freie Lizenzwahl
Mit der Freiheit der Lizenzwahl kommt aber auch die Pflicht. Als Autorin von Freier Software gibt es dazu eine Vielzahl von Randbedingungen zu berücksichtigen:
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Warum Open Source auch für’s Geschäft?
Warum man auch als Herstellerin für kommerzielle Software eine Open-Source-Lizenz wählen könnte, hat ebenfalls viele Gründe – sowohl ideeller als auch kommerzieller Natur:
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An dieser Stelle schreibe ich im Laufe der nächsten Zeit noch mehr dazu auf – schau wieder rein!