Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik im Vergabewesen (kurz: EVB-IT) werden seit März 1998 zwischen der IT-Wirtschaft und der Öffentlichen Verwaltung verhandelt und bilden die AGB-Grundlage vieler Beschaffungen im IT-Bereich.
Auch für Dienstleistungen und Produkte im Bereich OpenSource finden die EVB-IT Anwendung. Nicht immer aber sind die Bedingungen dieser Bedingungen passend für OpenSource – manche werden „passend gemacht“, also die juristischen Ungenauigkeiten gerade noch akzeptiert – andere funktionieren eigentlich nicht und stellen damit einen Nachteil für OSS gegenüber ClosedSource-Software dar.
Es gibt aber Fortschritte dank laufender Neuverhandlungen der EVB-IT und damit die Beschaffung von OSS durch öffentliche Einrichtungen erleichtert.
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An dieser Stelle schreibe ich im Laufe der nächsten Zeit noch mehr dazu auf – schau wieder rein!
Übrigens: Alles, was ich hier aufschreibe, stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Inhalte sind nach bestem Wissen erstellt.